Wurzelspitzenresektion – oftmals die letzte Möglichkeit, einen entzündeten Zahn zu erhalten

Eine Entzündung an der Wurzelspitze bei einem bereits wurzelbehandelten Zahn erfordert eine Revision.

Es kann jedoch sein, dass die Voraussetzungen für eine Wurzelbehandlung auf dem "regulären Weg", d.h. ein Zugang von oben über die Zahnkrone, nicht gegeben sind. In diesem Fall ist eine Wurzelspitzenresektion die Alternative und häufig auch die letzte Möglichkeit, den Zahn zu erhalten. Der Zugang erfolgt hier von unten, d.h. über von außen über den Kieferknochen. 

Bei diesem Eingriff wird das Zahnfleisch zuerst vom Knochen abgelöst und dann die Wurzel freigelegt. Im zweiten Schritt werden ca. 3 mm der Wurzelspitze sowie das umgebende (entzündete) Gewebe entfernt.

Vor der Behandlung ist es wichtig, den Zahn exakt zu lokalisieren. In unserer Praxis wird hierzu ein Röntgengerät mit transversalen Schichten eingesetzt. Auf diese Weise kann der Eingriff präzise und minimal-invasiv erfolgen. 

Indikationen

Die Indikationen (Voraussetzungen, unter denen dieser Eingriff empfehlenswert ist) sind folgende:

  • Abgestorbener Zahnnerv, bei dem die Wurzelhaut und der Knochen um die Wurzelspitze entzündet sind (sog. apikale Parodontitis). Diese ist auf den Röntgenaufnahmen in der Regel gut zu diagnostizieren.
  • "Normale Wurzelbehandlung", bei der sich nicht der gewünschte Behandlungserfolg eingestellt hat, z.B. durch nicht behandelbare Seitenkanäle
  • Zugang über die "Zahnkrone" zum Wurzelkanal nicht möglich,
  • aus anatomischen Gründen, z.B. starke Krümmung des Wurzelkanals
  • durch vorhergende Behandlungen, z.B. alte Wurzelkanalfüllung, Wurzelstifte, abgebrochene Instrumente / Feilen, etc.
  • Fraktur der Zahnwurzel im unteren Wurzeldrittel des Zahnes

Beachten Sie bitte folgende Empfehlung von der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde Zahnärzten:

"Ein Verzicht auf eine orthograde Revision und die Entscheidung für einen rein apikalchirurgischen Eingriff ist nur dann sinnvoll, wenn auf orthogradem Wege ein ausreichender Zugang in das endodontische System oder eine Verbesserung des Zustandes auf orthogradem Wege nicht möglich/wahrscheinlich erscheint."

Im Klartext bedeutet dies, dass die Wurzelspitzenresektion nur die Ultima Ration (der letzte Weg) sein sollte, falls eine Wurzelbehandlung nicht möglich ist bzw. fehlgeschlagen ist. Unsere Empfehlung ist, im Zweifelsfall einen Zahnarzt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt für Endodontie (Wurzelbehandlung) zu konsultieren.

Erfolgsaussichten

Die Erfolgsaussichten hängen sehr stark von der eingesetzen Technik und der Vorgehensweise ab.

Vor der Behandlung muss der Zahn und die Wurzel exakt auf den Röntgenbildern bestimmt werden.

Wurzelkanäle sind sehr klein, daher ist eine Behandlung besonders mit einem Mikroskop oder einer Lupenbrille sinnvoll, damit der Behandler die Kanäle auch sehen kann. Ähnliches trifft für die Instrumente zu. Mikrochirurgische Instrumente,  retrograde Ultraschallaufbereitung der Zahnwurzel und moderne Füllungsmaterialien sind sehr entscheidend, wenn nicht gar die Grundvoraussetzung, für den Behandlungserfolg.

Durch den Einsatz der oben genannten Technik und Methoden beträgt die Erfolgswahrscheinlichkeit bei korrekter Indikationsstellung nach 1-7 Jahren zwischen 87-97%.

Kostenübernahme Wurzelspitzenresektion durch Krankenversicherung

Nach dem derzeitigen Stand (01/08) werden die Kosten für eine Wurzelspitzenresektion von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.

Die Ausnahme davon ist ein Wurzelspitzenresektion mit einem Operationsmikroskop – diese wird nicht übernommen.